Oliver Tiemann
Coaching – systemische Beratung – rechtliche Betreuung

Das Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, dass der Wille des Betreuten zur Geltung kommt.

Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht andere Hilfsmöglichkeiten bestehen, insbesondere die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste. Solche Hilfen sind vorrangig. 

Jeder kann eine Betreuung beantragen, auch der Betroffene selbst. Der Antrag wird durch das Betreuungsgericht geprüft. Hierbei wird der Betroffene gehört und ein ärztliches Gutachten in Auftrag gegeben.

Im Ergebnis werden dann die notwendigen Maßnahmen durch die Festlegung von Aufgabenkreise für die Betreuung festgelegt. Das könnten zum Beispiel alle oder ausgewählte Themen sein:

  • Vertretung gegenüber Behörden
  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • und andere Aufgaben

Sollten Sie hierzu Fragen haben, dann stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.





 
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